[ Rechtliches ]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der [k:i] GmbH mit ihren Kunden erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in eine Individualvereinbarung zwischen [k:i] GmbH und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Diese Bedingungen gelten ohne weitere Bezugnahme auf (Folge-)Geschäfte auch wenn sie bei weiteren Verträgen oder Leistungen nicht mehr erwähnt werden.
1.3 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Schriftform.
1.4 Angebote von [k:i] GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch Lieferanten.
1.5 [k:i] GmbH ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen vorliegen, aus welchen hervorgeht, dass die andere Vertragspartei nicht (mehr) kreditwürdig ist.
§ 2 Lieferung und Leistungen
2.1 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen [k:i] GmbH hergeleitet werden können.
2.2 [k:i] GmbH behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen/Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.
2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer auftragsgemäß übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die nicht von [k:i] GmbH zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners eingelagert werden.
2.4 Der Liefer- bzw. Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von [k:i] GmbH vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse (insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen). Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als zwei Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
2.5 Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins [k:i] GmbH schriftlich auffordern, zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät [k:i] GmbH in Verzug. Für den Fall eines Anspruchs auf Verzugsschadenersatz wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so sind Schadensersatzansprüche im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2.6 [k:i] GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Verzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von [k:i] GmbH zu vertreten ist.
2.7 Bei Verzug der Annahme hat [k:i] GmbH zusätzlich zum Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann [k:i] GmbH Schadenersatz in Höhe von 15% der vertraglichen Vergütung geltend machen.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
Wird keine ausdrückliche schriftliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der [k:i] GmbH getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 4 Prüfung und Gefahrenübergang
4.1 Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge, eingehend bei [k:i] GmbH binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von [k:i] GmbH werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Gefahr trägt der Vertragspartner.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere von [k:i] GmbH benannte Personen auf den Vertragspartner über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von [k:i] GmbH verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die jeweiligen Preise bzw. die sich aus dem individuellen Angebot ergebenden Preise verstehen sich als Festpreise ab Würzburg. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.
5.2 [k:i] GmbH behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen – insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
5.3 Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung/Leistung.
5.4 Der Vertragspartner kann gegen Ansprüche von [k:i] GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Gegenforderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
5.5 Soweit die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, kann [k:i] GmbH jederzeit wahlweise Lieferung/Leistung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von [k:i] GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag; ist der Vertragspartner Unternehmer, darüber hinaus bis zum Ausgleich aller der [k:i] GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen.
6.2 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Vertragspartners kann [k:i] GmbH vom Vertrag zurücktreten und ist berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Der Vertragspartner trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung.
6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch [k:i] GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.
6.4 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von [k:i] GmbH.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Parteien sind sich einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Vertragspartner nicht Verbraucher, gilt eine einjährige Gewährleistungsfrist.
7.2.1 [k:i] GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt.
7.2.2 [k:i] GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.2.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, Betrieb mit falscher Stromart, Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit, falsche Software oder Verarbeitungsdaten, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.2.4 Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
7.2.6 Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen sieben Kalendertagen nach Erhalt bei [k:i] GmbH zu rügen.
7.2.7 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von [k:i] GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls [k:i] GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Ist [k:i] GmbH zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden wie folgt beschränkt: Eine Haftung besteht nur bei Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Unberührt bleibt die Haftung im Falle arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen sowie den Leistungsbeschreibungen und Benutzerhinweisen.
§ 10 Abwerbung von Personal
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu Schadensersatz, wenn er während der Durchführung des Auftrages oder für die Folgezeit von einem Jahr Personal von [k:i] GmbH abwirbt, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.
§ 11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von [k:i] GmbH abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist Würzburg.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der [k:i] GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksamen oder unvollständigen Bestimmungen durch angemessene wirksame Regelungen ersetzen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Würzburg, 23. Juli 2010